Als Winterdienst bezeichnet man gemeinhin die Beräumung von Schnee und Eis. Gemäß Satzungen der Städte und Gemeinden haben die Verkehrsflächen des öffentlichen Raumes stumpf zu sein. Der Zeitraum ist zwischen November und März des Jahres.
Schneeberäumung
Für die Schneeberäumung kommen unterschiedliche Techniken und Methoden zum Einsatz. Je nach Witterung und Zustand der Schneefläche wird entweder manuell oder maschinell beräumt. In jedem Fall ist die Technik zu wählen, die sicher ist.
Abstumpfen
Unter Abstumpfen versteht man im allgemeinen den Einsatz von Streumitteln, wie Granulat, Salz, Splitt oder eine Kombination dieser. Dabei sind die Satzungen der jeweiligen Gemeinden und Städte zu beachten. Auch die richtige Dosierung sorgt für Kostenersparnisse.
Maschinen
Winterdienstmaschinen sind in unterschiedlicher Ausstattung und Größe im Einsatz. Wohingegen der Fußweg mit der Hand oder Kleinmaschinen geräumt wird, sind Großflächen mit modernen Maschinen zu räumen.
Pflichten des Anliegers
Als Anliegerpflicht versteht man die Pflichten eines Anliegers, also Eigentümers, für die Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen, damit Dritte nicht zu Schaden kommen. Diese Anliegerpflicht kann an Dienstleister übertragen werden.
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